Der wechselseitige Einsatz von Spielern innerhalb einer Altersklasse ist auf insgesamt drei Spieler eingeschränkt.
Nach dem 31.03. eines jeden Jahres ist dies in den Mannschaften bis zur Ü 30/32 nicht mehr möglich.
Die Mannschaften ab der Altersklasse Ü 40 sind von dieser Regelung ausgenommen.
Vereine mit mehreren Teams in einer Altersklasse sind daher verpflichtet bis zum 31.03. eines jeden Jahres die Spielberechtigungen für Spielerinnen und Spieler für die jeweilige Mannschaft einzutragen. Die Spielerlisten werden danach fixiert, Änderungen können nur von den Staffelleitern vorgenommen werden. Kommen Teams der Verpflichtung nicht nach wird jedes nach dem 31.03. stattfindende Spiel gegen sie gewertet.
Beispiel 1
Der Verein A nimmt mit drei Herrenmannschaften am Spielbetrieb im Freizeit- und Betriebssport teil. Der Spieler Mustermann ist Spieler der 1.Mannschaft und ist aber auch berechtigterweise in den Spielberechtigungslisten der anderen Mannschaften geführt. Ab dem 1.April ist aber der wechselseitiger Einsatz untersagt. Aus diesem Grund muss der Verein entscheiden, in welcher Mannschaft der Spieler Mustermann ab dem 01.04. spielen soll. Nur in dieser Spielberechtigungsliste darf er geführt werden und aus den anderen Listen ist er zu entfernen bzw. inaktiv zu setzen. Die Spielberechtigungsliste wird dann durch den Staffelleiter fixiert.
Beispiel 2
Der Verein B nimmt mit zwei Herrenmannschaften sowie zwei Ü30-Mannschaften am Spielbetrieb teil. Der Spieler Mustermann ist 34 Jahre alt. Für den Ü30-Bereich findet hier das Beispiel 1 Anwendung.
Allerdings darf der Spieler Mustermann ebenfalls in einer der beiden Herrenmannschaften geführt werden. Auch hier muss sich der Verein entscheiden, in welchen Spielberechtigungslisten der Spieler geführt wird. Auch hier werden zum 01.04. die Listen fixiert.
Noch ein Hinweis:
Kommen Teams der Verpflichtung nicht nach, wird jedes nach dem 31.03. stattfindende Spiel gegen sie gewertet.
Für Nachfragen stehe ich unter 01775240009 gerne zur Verfügung.
Uwe Jung
Leiter Spielbetrieb