Der Spielausschuss weißt nocheinmal darauf hin, dass gem. § 4 Abs. 2 der VFF-Spielordnung der wechselseitige Einsatz von Spielern in Vereinen mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse in dieser Saison nur noch bis zum 1. April 2025 gestattet ist.
Wir bitten diese Regelung genauestens zu beachten, da es bei Nichtbeachtung zu einer Spielwertung und auch finanziellen Bestrafung führt. Die Mannschaften bereinigen zu dem Datum ihre Spielerliste, da die Spielberechtigungslisten durch die Staffelleiter fixiert werden