Die Halbfinals der VBF Pokale ausgelost

Die Paarungen der Halbfinals der VBF Pokale stehen nunmehr fest:

Ü60 Frank-Zemke-Pokal
BSG BA Reinickendorf A – SG BAC/Wasser75 A
SG DRVBUND Berl.Feuerwehr – SG Borussia 93/Rot-Schwarz

Ü50 Willi-Gerke-Pokal
BSG boeba Citti – SG Berl.Sparkasse/IBM-Kl.
BSG SV Weißblau Allianz A – TSG Oberschöneweide

Ü38 Vattenfall-Pokal
Hajduk Berlin – Wacker Lankwitz (FZ)
FC Horrido 78 – BSG boeba Citti

Spieltermin: 23.5. bis 28.5. sowie 30.5.22

Die gemeinsamen Pokalendspiele VBF/VFF finden am Samstag 02.07.22 statt.
Austragungsort sind die Sportplätze Vorarlberger Damm in Schöneberg.

VBF Schiedsrichter vom BFV geehrt

Anlässlich der Lehrgemeinschaft des Betriebssportverbandes VBF im April zeichnete der Vorsitzende des BFV-Schiedsrichterausschusses, Alexander Molzahn, mit Günter Hajeck (BSG DRV Bund), Dieter Scheunemann (FG Südwest) und Klaus Weiglein (Weißblau Allianz/DJK FFC Britz) drei verdiente VBF Schiedsrichter aus. 

So erhielten Günter Hajeck und Dieter Scheunemann für jeweils über 50jährige Schiedsrichtertätigkeit die Goldene Ehrennadel des Berliner Fußball-Verbandes samt der dazugehörigen Urkunde.

Klaus Weiglein erhielt für über 40jährige Schiedsrichtertätigkeit das Ehrenschild des Berliner Fußball-Verbandes.

Der VBF gratuliert den Geehrten und wünscht ihnen noch viele erfolgreiche Jahre.

Der Spielausschuss informiert:

Aus gesundheitlichen Gründen muss Peter Guthat sein Amt als Staffelleiter der Ü 50 und der Ü 60 bis zum Ende der Saison 2021/2022 ruhen lassen.
Ab sofort werden die Aufgaben wie folgt übernommen:

Neuer Staffelleiter Ü50 
Michael Lebede
Tel. 01711829760
email: michel.lebede@vff-berlin.de

Neuer Safferleiter Ü60
Andreas Müller
Tel. 01794864330
email: andreas.mueller1@vff-berlin.de

Vertreter Ü50/Ü60
Norbert Michallik
Tel.017661455062
email: norbert.michallik@vbf-berlin.de

Spiele werden nicht mehr verschoben!
Die Spiele, die bis Saisonende nicht gespielt werden können, werden gegen beide Teams gewertet.

DFB gegen Lockdown bei den Amateuren

Bei den Vereinen würde es aus Sicht des Deutschen Fußball-Bundes mehrheitlich kein Verständnis für einen erneuten Lockdown im Amateurfußball geben. Das haben die beiden DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch und Peter Peters in ihrer Bilanz des Jahres 2021 bekräftigt. Die momentane Verbandsspitze verwies auf eine entsprechende Umfrage und betonte, bei aller weiterhin gebotenen Vorsicht habe speziell der organisierte Fußball als Freiluftsport mit seinen Hygienekonzepten nachgewiesen, keine Risikoquelle zu sein. Zudem sei die Unterstützung für die Impfkampagne des DFB laut einer Umfrage hoch, die Impfquote im Fußball sei höher als in der gesamten Bevölkerung in Deutschland.

Der Fußball trage dank seiner starken Vereinsstruktur und der Möglichkeit, die Gesundheit durch Bewegung zu fördern, zur Eindämmung der Pandemie bei. Beim DFB wird 2022 ein neuer Präsident gewählt. Seit dem Rücktritt von Fritz Keller wird der Verband interimsmäßig von Koch und Peters geführt.

(Quelle: Welt am Sonntag vom 26.12.2021)

Spielbetrieb des VBF wird vorerst ohne verschärfte Einschränkungen fortgeführt. 

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. November 2021 die Elfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.
Diese tritt am Samstag, den 27. November in Kraft.

Wichtig für uns ist, dass sich für die Sportausübung unter freiem Himmel keine weiteren Verschärfungen gibt.

Es gelten die gleichen Regeln, die schon seit dem 15. November gelten.

Während die Infektionsschutzmaßnahmen für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen weiter verschärft werden, sind die Sportausübung unter freiem Himmel sowie die Nutzung von Funktionsgebäuden wie Umkleidekabinen von den Änderungen nicht betroffen.

Der Freiluftspielbetrieb des BFV (und somit auch des VBF) wird somit vorerst ohne weitere Einschränkungen fortgeführt. 

Auszug aus der Verordnung für die Sportausübung unter freiem Himmel:

Folgende Punkte der Verordnung sind für den Sport im Freien (outdoor) zu beachten:

  • Sport im Freien ist auch bei Unterschreitung des Mindestabstands bei der Sportausübung weiterhin ohne Nachweis von Impfung/Test erlaubt.
  • Für das Betreten von Funktionsgebäuden (alle Innenräume einschließlich Umkleidekabinen) auf der Sportanlage gilt eine 2G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) und zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine zusätzliche Testpflicht besteht nicht.
    Die Mindestabstände sollten möglichst eingehalten werden.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Sie müssen jedoch negativ getestet sein (nur PCR-Test zulässig, nicht älter als 48 Stunden).
  • Toiletten, die über einen direkten Zugang vom Außenbereich einer Sportanlage (kein Betreten eines Durchgangs oder Funktionsgebäude zum Betreten notwendig) betreten werden können, fallen nicht unter die erweiterten 2G-Bedingungen. Sie können auch ohne das Erbringen eines Nachweises betreten werden. Es gilt allerdings die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich. Der BFV stellt seinen Mitgliedsvereinen dafür die kostenlose BFV Service-App zur Verfügung
  • Grundsätzlich besteht die Option, die Nutzung von Freiluft-Sportanlagen einschließlich der Durchführung von sportlichen Wettkämpfen unter die 2G-Bedingung (Zugang nur für Geimpfte und Genesene – gilt für alle Anwesenden) zu stellen. Dies muss jedoch zwingend vorab mit dem zuständigen Sportamt abgesprochen werden. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin abseits der Sportausübung. Die Vereine/Ausrichter tragen die Verantwortung für die durchgehende Einhaltung der 2G-Vorgaben. Teilnehmende an sportlichen Wettkämpfen sind von den 2G-Vorgaben ausgenommen, sofern sie einen negativen Test vorweisen können.

Die gesamte Verordnung und alle Einzelheiten dazu sind nach der Veröffentlichung hier nachzulesen: Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Berliner Fußballverband (BFV) hat gewählt

Auf dem heutigen Ordentlichen Verbandstag des BFV wurde Bernd Schultz mit 71 % der gültigen Stimmen in seinem Amt als Verbandspräsident bestätigt.
Von den 117 abgegebenen Stimmen fielen bei 3 Enthaltungen 81 Stimmen auf Bernd Schultz und 33 Stimmen auf die Gegenkandidatin Gabi Papenburg.
Der VBF gratuliert dem alten und neuen Präsidenten und seinem Team zu diesem Wahlerfolg und freut sich auf weitere Jahre enger Zusammenarbeit.