Der Spielbetrieb wird bekanntlich gemäß der Spielordnung des VFF durchgeführt.
Der Spielausschuss weist zum Ende der Saison noch einmal auf §16 (8) der Spielordnung hin:
„Tritt eine Mannschaft an den letzten 4 effektiv stattfindenden Spielen einer Saison nicht an, so wird neben der Geldstrafe für Nichtantreten pro nicht angetretenem Spiel ein Punkt abgezogen. Der Punktabzug wirkt sich in der nächsten Saison aus: die Mannschaft startet mit entsprechender Minuspunktzahl.„