
Die BSG Vattenfall e.V. hat sich umbenannt.
Sie heißt jetzt:
BSG Energie für Berlin e.V.
Die Umbenennung im DFBnet und bei den Ansetzungen erfolgt in den nächsten Tagen.
Die BSG Vattenfall e.V. hat sich umbenannt.
Sie heißt jetzt:
BSG Energie für Berlin e.V.
Die Umbenennung im DFBnet und bei den Ansetzungen erfolgt in den nächsten Tagen.
Der Spielausschuss weißt nocheinmal darauf hin, dass gem. § 4 Abs. 2 der VFF-Spielordnung der wechselseitige Einsatz von Spielern in Vereinen mit mehreren Mannschaften in einer Altersklasse in dieser Saison nur noch bis zum 1. April 2025 gestattet ist.
Wir bitten diese Regelung genauestens zu beachten, da es bei Nichtbeachtung zu einer Spielwertung und auch finanziellen Bestrafung führt. Die Mannschaften bereinigen zu dem Datum ihre Spielerliste, da die Spielberechtigungslisten durch die Staffelleiter fixiert werden
Die BSG Thales e.V. musste sich umbenennen.
Sie heißt jetzt:
Bahntechnik Berlin e.V.
Die Umbenennung im DFBnet und bei den Ansetzungen erfolgt in den nächsten Tagen.
Auf dem außerordentlichen Verbandstag des BFV am Samstag, 16.11.2024, auf dem auch der VBF stimmberechtigt vertreten war, haben die Vereine dem Antrag des BFV-Präsidiums zugestimmt, die Schiedsrichterspesen zu erhöhen.
Die Schiedsrichterspesen steigen in zwei Schritten wie folgt:
Der VBF hat der Erhöhung zugestimmt, bitte beachtet ab Januar 2025 die neuen Sätze.
Der Vorstand
Die Mannschaft hat zum 3. Mal Spielverzicht erklärt bzw. ist nicht angetreten.
Alle bereits gespielten Spiele werden gem. § 17 Spiel Ordnung des VFF annulliert, da die BSG DRV BUND noch nicht alle Spiele der Hinrunde absolviert hatte.
Neben der „Kapitänsregelung“ gibt es für die neue Saison 2024/2025 eine weitere Regeländerung: Das STOPP-Konzept.
Das Anti-Gewalt Konzept soll den Schiedsrichter in die Lage versetzen das Spiel bei aufkommender Aggressivität zu beruhigen und damit einen möglichen Abbruch zu verhindern.
Diese einheitliche, deutschlandweite Umsetzung erstreckt sich auf alle Spielklassen und alle Alterstufen.
Ziel:
1. Reduzierung von Gewaltvorfällen und Spielabbrüchen
2. Unterbrechung von Eskalationsphasen
3. Beruhigung aller Teilnehmenden
• bei sich anbahnenden Eskalationen
• bei Unsportlichkeiten und Tätlichkeiten die zur Eskalation führen können
• bei Rudelbildung
• bei massiven verbalen Anfeindungen von außen
• bei heftigen Auseinandersetzungen, die die Sicherheit der Akteur:innen gefährden
Ablauf
Die/der Schiedsrichter:in unterbricht das Spiel. Die/der Schiedsrichter:in gibt ein Zeichen, in dem Fall ein Kreuzen der Arme über den Kopf, und zeigt dann mit beiden Armen waagrecht jeweils in die zwei Strafräume. Wird das STOPP-KONZEPT wegen äußerer Einflüsse angewandt, wenn z. B. von Zuschauenden Ausschreitungen ausgehen, dann schickt die/der Schiedsrichter:in die Teams nicht in ihre jeweiligen Strafräume; hierzu entfällt das Zeigen auf die Strafräume (siehe hierzu Anweisungen für SR der aktuellen Saison im BFV). Dies ist nur der Fall, wenn es sich um eine Eskalation unter den am Spiel Beteiligten handelt. Nachdem beide Mannschaften in ihren Strafräumen sind, bittet die/der Schiedsrichter:in die Kaptitän:innen beider Teams und die Trainer:innen zu sich in den Mittelkreis zu kommen. Alle anderen Teamoffiziellen und Auswechselspieler:innen bleiben in der jeweiligen Technischen Zone oder an der Bank. Bei Verstoß erfolgt eine Verwarnung.
Länge der Unterbrechung
Diese bestimmt die/der Schiedsrichter:in je nach den Erfordernissen. Es sollte sich aber an einer Zeit von ca. 5 Minuten für die Beruhigungspausen orientiert werden, wobei diese Zeit nicht ausgereizt oder abgewartet werden muss. Eine Fortsetzung kann nach eingetretener Beruhigung, auch vor Ablauf der 5mingeschehen.
Weitere Rahmenbedingungen
Das STOPP-Konzept an sich sieht maximal zwei Beruhigungspausen je Spiel vor. Bei starken Einflüssen von außen (z.B. durch Zuschauende) oder als zweite Beruhigungspause des STOPP-Konzepts, bzw. auch nach Anwendung einer zweiten STOPP-Pause, kann das Spiel für 10 Minuten unterbrochen werden, um den beteiligten Parteien Zeit zur Beruhigung zu ermöglichen. In dieser Spielunterbrechung sollen die Mannschaften den Platz verlassen und ihre jeweiligen Kabinen aufsuchen. Auch die Schiedrichter:innen ziehen sich in ihre Kabine zurück. Die Teams sind darauf hinzuweisen, dass die Unterbrechung die letzte mögliche Eskalationsstufe ist, um den Spielabbruch zu verhindern. Führen die vorher angewandten Stufen zu keiner nennenswerten Beruhigung des Spiels und der Spieler:innen, ist das Spiel in Folge durch die Schiedsrichter:innen abzubrechen und alle notwendigen Folgemaßnahmen (Meldung, Eintrag im SBO, etc.) vorzunehmen. Eine Meldung der Beruhigungspausen des STOPP-Konzepts muss immer verfasst werden. Ausgenommen davon sind Vorgänge, die einen sofortigen Spielabbruch nach sich ziehen. Diese Fälle bleiben hiervon unberührt.
In den vergangenen Wochen wurden in allen Berliner Bezirken auf Sportplätzen organisierte Einbrüche durchgeführt.
Während der abendlichen Trainingszeiten wurden dabei trotz Anwesenheit der Sportplatzwarte Kabinen aufgebrochen und persönliche Dinge entwendet, insbesondere Personalausweise, Haus- und Wohnungsschlüssel sowie Fahrzeugschlüssel.
Aufgrund der Professionalität der Einbrüche und Art der Dinge, die entwendet wurden, ist davon auszugehen, dass diese Einbrüche durch organisierte Banden durchgeführt wurden.Bitte sensibilisiert eure Sportlerinnen und Sportler, in der kommenden Zeit besonders darauf zu achten, dass alle möglichst wenige persönliche Dinge zum Training mitbringen.
Einbrüche sind unbedingt der Polizei sowie den Platzwarten zu melden. Die Platzwarte informieren umgehend den Innendienst des zuständigen Schul- und Sportamtes.
(Grafik: freepik.com)
Nach der erfolgreichen Umsetzung im Rahmen der UEFA EURO 2024 wird nun auch die „Kapitänsregelung“ zum Saisonbeginn 2024/2025 einheitlich in allen deutschen Spielklassen eingeführt. Das bedeutet, dass sich auch in unserem Spielbetrieb des Betriebs- und Freizeitfussballs ab sofort nur der Mannschaftskapitän bzw. die Kapitänin an den Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin wenden darf, um eine wichtige Entscheidung erklärt zu bekommen.
Der Berliner Fussball-Verband führt weiter aus:
„Die Kapitän:innen sind zudem dafür verantwortlich, dass ihre Mitspieler:innen die Unparteiischen respektieren, Abstand halten und sie nicht bedrängen. Ein:e Spieler:in, der bzw. die die Kapitän:innen- Rolle ignoriert, beim Referee reklamiert oder sich respektlos verhält, wird verwarnt. Wenn der:die Torwart:in des Teams das Kapitän:innen-Amt innehat, wird vor dem Spiel ein:e Feldspieler:in bestimmt, der den Referee ansprechen kann, falls sich am anderen Ende des Spielfelds eine strittige Szene ereignet. Die Unparteiischen werden ihrerseits dazu ermutigt, sich im Dialog mit den Kapitän:innen auszutauschen, um eine respektvolle Atmosphäre zwischen allen Parteien zu schaffen und eine Vertrauensbasis zu den Spielerinnen und Spielern aufzubauen.„
Weitere Infos zur neuen Regelung inklusive eines FAQ-Texts sind folgendem Artikel auf der HP des BFV zu entnehmen:
https://www.berliner-fussball.de/news/kapitaensregelung-in-allen-spielklassen-eingefuehrt
Ein Merkzettel („One Pager“) kann >H I E R< eingesehen und heruntergeladen werden.