Keine Spielverlegungen mehr in der Saison 2025/2026

Auf seiner Sitzung am 29.01.2026 haben die Vorstände von VFF und VBF zusammen mit dem Spielausschuss beschlossen, dass in der jetzt laufenden Saison 2025/2026 aufgrund der vielen witterungsbedingten Spielausfälle (Generalabsagen) und der dadurch bereits notwendigen Neuansetzungen ab sofort grundsätzlich keinen Spielverlegungen mehr stattgegeben wird.
Die Termine für Nachholspiele sind bereits zu einem erheblichen Teil vergeben. Ausgenommen von diesem Beschluss sind natürlich Spielverlegungen aufgrund „höherer Gewalt“ (Platz kurzfristig gesperrt, defektes Flutlicht etc.).

Klassentagungen VBF/VFF

Hiermit laden VBF und VFF zu nachfolgenden Klassentagungen ein. Diese sollen als Hybrdveranstatungen (Präsenz und online) jeweils um 18.00 Uhr im Haus des Fußballs ( Humboldtstraße 8a, in 14193 Berlin-Halensee) stattfinden. Der Veranstaltungsraum wird auf der Anzeigentafel im EG angezeigt. Der Link für die einzelnen Veranstaltungen werden zeitgerecht veröffentlicht.

26.02.2026        Kleinfeld (Ü 18)
04.03.2026        Großfeld
05.03.2026        Ü-Mannschaften (Ü30 – Ü60)

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport informiert:

Sportstatistische Erhebung 2026
der förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen im Land Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie alle wissen, sind die als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen alljährlich aufgefordert, auf der Grundlage des § 5 Absatz 5 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz-SportFG) vom 06.01.1989 (GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.07.2021 (GVBl. S. 842), die sportstatistische Erhebung zu erstellen. Die Sportstatistik ist u. a. ein bewährtes Mittel, um als Land Berlin auch in Zukunft für alle Sporttreibenden bestmögliche Rahmenbedingungen vorhalten zu können.
Im Interesse einer einfacheren und schnelleren Übermittlung Ihrer Vereinsangaben zur Mitgliederstatistik (Stichtag 01.01.2026) bitte ich Sie, auch zukünftig zur Erfassung Ihrer Daten das Service-Portal des Landessportbundes Berlin e. V. (LSB) zu nutzen. Alle für Sie wichtigen Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landessportbundes Berlin e. V. unter „Service-Portal“, https://www.lsb-berlin.de/service-portal oder auf der Startseite im Service-Portal.
Der Zugang zum Service-Portal des LSB erfolgt mit den Ihnen schon bekannten Zugangsdaten unter https://portal.lsb-berlin.net. Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung im Service-Portal haben oder weitergehende Auskünfte benötigen, kontaktieren Sie bitte den Landessportbund Berlin e. V. entweder per E-Mail: vereinsservice@lsb-berlin.de oder unter der Telefonnummer 030 30002-288.
Unverändert ist der Termin zur Abgabe der Vereinsstatistik der
15. Januar 2026.
Diese Frist gilt es unbedingt einzuhalten, da Sie ansonsten für Ihren Verein die entgeltfreie Überlassung von Sportanlagen sowie die mögliche Gewährung von Zuschüssen gefährden.

Sofern Ihrerseits Hinderungsgründe vorliegen sollten, sich am Onlineverfahren des Landessportbundes Berlin e. V. zu beteiligen, informieren Sie mich bitte umgehend darüber. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, die Statistik auf dem von mir vorbereiteten Fragebogen händisch zu erstellen, jedoch gebe ich zu bedenken, dass Ihre Statistikmeldung ggf. dann für die Vergabestellen des Landes Berlin nicht einsehbar ist. Wenn Sie sich dennoch für die Papiervariante entscheiden sollten, senden Sie Ihre Anfragen hierzu bitte an folgende E-Mailadresse:
Sport-Foerderungswuerdigkeit@SenInnSport.Berlin.de.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Aaron Krai
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Siehe hierzu auch unsere Mitteilung vom 2. Dezember 2025: >> H I E R << auf unserer Homepage.

Neue Freistellungsbescheide an VBF übersenden

Aus gegebenen Anlass erinnern wir noch einmal daran, neue Freistellungsbescheide unmittelbar an unsere Geschäftsstelle zu übersenden. Wir leiten diese dann weiter an den BFV und den LSB. Dadurch ist gewährleistet, dass die aktuellen Freistellungsbescheide bei allen Verbänden zeitgerecht vorliegen und von euch nachträglich keine Kosten für die Nutzung von Sportstätten erhoben werden kann.