1. VBF Walking Football Feierabend Turnier

Gewinner sind allein schon die, die mitmachen !!

Der VBF lädt alle Interessierten ein mitzumachen beim
1. VBF-Walking-Football-Feierabend-Turnier
Donnerstag am 27.08.2026
ab 17.30 Uhr
Julius-Hirsch Sportanlage
Harbigstraße 40

14055 Berlin

Wer kann mitmachen ?

  • Turnier für Betriebs- und Freizeit-Teams (kein Spielpass nötig)
  • 6 Spieler-/innen pro Team, kein Torwart/-in
  • Auch Einzelspieler/innen können sich zusammenfinden oder werden in Teams integriert
  • Männer Ü50 /Frauen Ü35 mit der Option einzelner jüngerer Teilnehmer/-innen
  • Spiele nach den DFB Richtlinien im Sinne des Freizeit-Gesundheits-Walking-Football
  • Spieldauer je 15 min, garantierte Spielzeit in Summe 45-60 min pro Team

Turniermodus und Zeitplan werden an die gemeldeten Mannschaften rehtzeitig verschickt.

Der Veranstalter spendiert ein Freigetränk für jede/-n Teilnehmenden !

Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

Anmeldung und Kontakt:
VBF-Geschäftsstelle Kathrin Funk
Kathrin.funk@vbf-berlin.de
www.vbf-berlin.de
Tel. 0157 3787 8713

Spielordnung und Rechts- und Verfahrensordnung des VFF mit neuen Bestimmugen

Die Spielordnung und die Rechts- und Verfahrensordnung des VFF, nach der wir den gemeinsamen Spielbetrieb durchführen, hat zur neuen Saison einige Änderungen per Verwaltungsanordnungen erfahren.

Diese betreffen unter Anderem veränderte „Strafen“ bei Nichtantritten, zurückziehen von Mannschaften wegen dreimaligen Nichtantritts, Nichtantritt in den letzen vier Saisonspielen, Spielverlegungen und Änderungen in der Rechts- und Verfahrensordnung.

Im einzelnen sind dies wie folgt:

Betroffene Ordnung/Satzung§ 16 (5) SpO
Text alt(5) Bei Spielverzicht oder Nichtantreten wird dem Verein eine Ordnungsstrafe von € 30,00 auferlegt
Text neu(5) Bei Spielverzicht oder Nichtantreten wird dem Verein eine Ordnungsstrafe auferlegt. Beim 1. mal € 30,00, beim 2. mal € 50,00, beim 3. mal € 70.00
Betroffene Ordnung/Satzung§ 16 (6) SpO
Text alt(6)  Wird eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb zurückgezogen, sind 120,00 € Strafe zu zahlen. Wurde bereits eine Strafe nach Absatz 5 dieses Paragraphen ausgesprochen, ist diese auf die 120,00 € anzurechnen.
Text neu(6) Wird eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb zurückgezogen, sind 120,00 € Strafe zu zahlen.
Betroffene Ordnung/Satzung§ 16 (8) SpO
Text alt(6)   Tritt eine Mannschaft in den letzten 4 Spieltagen einer Saison nicht an, so wird neben der Geldstrafe für Nichtantritt pro nicht angetretenem Spiel ein Punkt abgezogen. Der Punktabzug wirkt sich in der nächsten Saison aus. Die Mannschaft startet mit entsprechender Minuspunktzahl.
Text neu(6) Tritt eine Mannschaft in den letzten 4 Spieltagen einer Saison nicht an, so wird neben der Geldstrafe für Nichtantritt pro nicht angetretenem Spiel drei Punkte abgezogen, maximal 6 Punkte. Der Punktabzug wirkt sich in der nächsten Saison aus. Die Mannschaft startet mit entsprechender Minuspunktzahl.
Betroffene Ordnung/Satzung§ 17 SpO
Text altScheidet eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb aus, d.h. wird sie gestrichen, suspendiert oder zurückgezogen, gilt hinsichtlich der Spielwertungen folgendes: Es wird die komplette Hinrunde gewertet, sofern die Mannschaft diese gespielt hat. Die Hinrunde für eine Mannschaft endet, wenn sie gegen jeden Gegner einmal gespielt hat bzw. ein Spiel für oder gegen sie gewertet wurde. Alle Spiele der Rückrunde werden dann mit 0:6 Toren gewertet. Scheidet die Mannschaft vor dem Ende der Hinrunde aus, werden alle Ergebnisse annulliert.
Text neuScheidet eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb aus, d.h. wird sie gestrichen, suspendiert oder zurückgezogen, werden alle Ergebnisse annulliert.
Betroffene Ordnung/Satzung§ 22 SpO
Text alt 
Text neu(4) Ein Spiel darf auf Wunsch der Teams max. 2x verlegt werden.

Änderungen der Rechtsordnung siehe weiter auf Seite 2 (Page 2)

Änderung bei der Abrechnung der BFV Gebühren ab dem 1. Juli 2026

Der Vorstand möchten euch noch einmal über eine Änderung bei der Bezahlung der Gebühren für die Verbandsabgabe des BFV und die Nutzung des DFBnets informieren:

Diese Vorgehensweise haben wir zum 1. Juli 2026 geändert !!

Bisher hat der VBF die monatliche Grundgebühr von aktuell 13,00 € pro BSG sowie die monatliche Gebühr für die Organisation des Spielbetriebs in Höhe von 0,22 € pro aktivem Spieler an den BFV bezahlt und euren BSGen später berechnet (Halbjahresrechnungen)

Ab Juli 2026 werden nunmehr die beiden o.g. Gebühren vom BFV direkt den BSGen in Rechnung gestellt, wie es auch schon mit den Schiedsrichtergebühren der Fall ist.
Ihr erhaltet vom BFV weiterhin die monatliche E-Mail mit dem Text

„Monatsrechnung für >Monat Jahr< verfügbar“
und könnt diese auf der Vereinsablage einsehen.
Inhalt sind alle Gebühren und offenen Posten, die dann von euch direkt den BFV zu leisten sind !

Dazu noch folgende Hinweise:

  1. Erteilt dem BFV am besten eine Einzugsermächtigung, dann kann der Ausgleich nicht vergessen werden
  2. Werden die offenen Posten nicht ausgeglichen, behält sich der BFV vor, die entsprechende Vereine für das Passwesen zu sperren. Ihr könnt dann z.B. keine neuen Spieler anlegen

Für die von uns für euch bisher vorausgelegten Gebühren für das 1. Halbjahr 2026 (bis 30.06.26 ) werden wir euch nach den Sommerferien eine Rechnung übermitteln (2. Halbjahresrechnung).

Wie geht das mit der Einzugsermächtigung ?

Ladet dafür einfach das offizielle SEPA-Lastschriftmandat auf der Berliner Fußball-Verband Website herunter. Füllt das Formular mit BSG-Namen, BFV Vereinsnummer (66017xxx), euren Kontodaten (IBAN/BIC) sowie dem Kontoinhaber aus und sendt es unterschrieben an die Buchhaltung des BFV (buchhaltung@berlinerfv.de).

Wie immer stehen Geschäftsstelle und Vorstand für eure Fragen gern zur Verfügung.

Spannende Spiele beim Pokalendspieltag des Betriebs- und Freizeitfussballs 2026

Bei bestem Fußballwetter entwickelten sich auch in diesem Jahr wieder alle sechs Endspiele beim Pokalendspieltag des Betriebs- und Freizeitfussball auf der Sportanlage Stadion Lichterfelde am Ostepreußendamm zu intensiv geführte und pannende Pokalfights. Bei den Endspielen im Willi-Gerke Pokal (Ü60) und im Tornado-Pokal (Ü 32 ) konnte der Sieger sogar erst im Neunmeterschießen ermittelt werden. So kamen die zahlreichen Zuschauer nicht nur beim leckeren Catering voll auf ihre Kosten.

Ergebnisse und Sieger im Einzelnen:

Frank Zemke Pokal (Ü60):
BSG Zoll SG Berlin – BSG BA Reinickendorf 6 : 4 n.N.


Willi Gerke Pokal (Ü 50):

BSG boeba. Citi 68 – TSG Oberschöneweide 1 : 2


VBF Ü Pokal (Ü 38):
BMW Motorrad – Titan Berlin   4 : 1


Tornado Pokal (Ü 32):

Titan Berlin – Cormos United 5 : 4 n.N.

Finnagans Cup (Herren Kleinfeld):
FC Internationle Casino – FC Schnappes/Borsigwalde 3 : 2


Tornado Sport Cup (Herren Großfeld):
Don Bosco/Alemania. – FC Internationale Akazie 1 : 0


Allen Siegern einen Herzlichen Glückwunsch. Aber auch den Zweiten Siegern große Anerkennung für die gezeigten Leistungen.

Neue Freistellungsbescheide an VBF übersenden

Aus gegebenen Anlass erinnern wir noch einmal daran, neue Freistellungsbescheide unmittelbar an unsere Geschäftsstelle zu übersenden. Wir leiten diese dann weiter an den BFV und den LSB. Dadurch ist gewährleistet, dass die aktuellen Freistellungsbescheide bei allen Verbänden zeitgerecht vorliegen und von euch nachträglich keine Kosten für die Nutzung von Sportstätten erhoben werden kann.